Naturschutz – Denkmalschutz – Was sagen die Behörden dazu?

Naturschutz – Denkmalschutz – Was sagen die Behörden dazu?

Auszüge aus den Stellungnahmen vom Juni und Juli 2020. (Den Link zu den vollständigen Stellungnahmen finden sie am Ende dieses Beitrags.)

LRA Biberach Naturschutz:

Durch den Eingriff mit Gebäudehöhen bis zu 25 m wird das Landschaftsbild sowie bestehende Sichtachsen (z.B. die nördliche Sichtachse auf die Klosteranlage) erheblich beeinträchtigt. Zusätzlich besteht mit erhöhter Wahrscheinlichkeit eine negative Auswirkung auf die Frischluftzirkulation in der Innenstadt von Ochsenhausen [..].

Naturschutzbeauftragter:

Nachhaltige Flächenverluste können durch Ersatzhabitaten und funktionalen Aufwertungen in der Landschaft nicht kompensiert werden. Aufgrund der Flächengröße und im Verbund mit zahlreichen Versumpfungen in der Talaue der Rottum handelt es sich nicht um eine isolierte Moorlinse [..]. Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt wäre im Sinne von §1 Abs. 2 BNatSchG vielmehr der noch vorhandene Moorkörper zu erhalten, zu entwickeln und in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen, nachdem bereits in der Vergangenheit Flächenanteile im Süden und Westen unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen in bauliche Nutzungen überführt wurden. [..] Bereits beeinträchtigte anmoorige Böden legitimieren nicht die Versiegelung (vgl. UB Ziff. 5 S.20 u. 21). [..]

Fazit und Konfliktlösung: Das Vorhaben und insbesondere der Erweiterungsbereich verursachen erhebliche Konflikte durch Eingriffe in Natur und Landschaft sowie in der Grundwasserkörper. Die natürlichen Ressourcen sind zu erhalten und dürfen nicht weiter zerstört bzw. belastet werden. Die Auswirkungen wurden dargestellt und sind offenkundig. [..]

Unter diesen Umständen wird erneut dringend angeraten, von einer baulichen Nutzung insbesondere des Erweiterungsbereichs Abstand zu nehmen. Demgegenüber bestehen Entwicklungs-, Erweiterungs- und Verdichtungspotentiale im Gewerbegebiet „Längenmoos“. Das Landratsamt hat mit Genehmigung vom 16.11.2017 das Baurecht für die Erweiterung des Gewerbegebiets erteilt.[..]

Bekannterweise können und dürfen verbindliche Vorgaben nach Raumordnungs-, Bau-, Bodenschutz-, Wasser und Naturschutzrecht in planerischen Abwägungen oder Ermessensausübungen auch durch die kommunale Planungshoheit im Interesse projektorientierter privater Vorhaben nicht überwunden werden.

Landesamt für Denkmalpflege:

Der vorliegende Bebauungsplan Untere Wiesen III sieht im Plangebiet unterschiedliche maximale Gebäudehöhen vor; im westlichen Teil des Planungsgebiets sind demnach Gebäude von 14,50 bis 25 Meter Höhe möglich. Wie das beigefügte Foto 21 zeigt, beinträchtigt jedoch bereits das Gebäude Im Braunland 7 die Umgebung des Klosters (Anm.: dieses Gebäude Nahwärme hat „nur“ 12 Meter.), da es sich aufgrund seiner Höhe nur bedingt in den Bestand einfügt und vom Rad- und Fußweg entlang der Rottum aus den Blick zum Kloster stört.

Da sich das Gebäude im Bereich des künftigen Bebauungsplanes befindet stellt sich natürlich auch die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage das Gebäude errichtet wurde. Eine diesbezügliche Anhörung des Landesamtes für Denkmalpflege, das aufgrund des Umgebungsschutzes des Klosters betroffen ist, ist zumindest der Planungsberatung nicht bekannt.

Nach unserem Kenntnisstand sind in dem Baugebiet Untere Wiesen II bisher maximale Höhen von 12 Meter möglich, was angesichts des umgebenden Bestandes vielleicht gerade noch erträglich scheint. Eine Anhörung zum Bebauungsplan Untere Wiesen II ist uns nicht bekannt,

[..] Mit den nun geplanten Höhen stellt sich der Sachverhalt jedoch anders dar. Aufgrund des Bestandes und den bisher im Plangebiet Untere Wiesen II festgesetzten Maximalhöhen von 12 Metern könnte man mit einer vergleichbaren Höhenfestsetzung auch für das Plangebiet Untere Wiesen III
wohl noch mitgehen.
Gegen darüber hinaus gehenden Höhenfestsetzungen werden jedoch erhebliche Bedenken vorgetragen, da hierdurch nicht nur der Blick vom stark frequentierten Fuß- und Radweg entlang der Rottum aus beeinträchtigt wird, sondern vor allem auch der wichtige Fernblick, dem man von der L265 nördlich von Goppertshofen aus auf das Kloster Ochsenhausen aus hat. [..].

Unsere Meinung: Die Stellungnahmen sind eine schallende Ohrfeige für die Stadtplaner.

Beachten sie auch die Abwägung/Beurteilung in der jeweils rechten Spalte.

Das Dokument in voller Länge finden sie hier: https://www.ochsenhausen.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Bauen/Bebauungspl%C3%A4ne_in_Aufstellung/Untere_Wiesen_III/Satzung_Abw%C3%A4gung_29.10.20__002_.pdf

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