Abwägungsverbiegung oder wo bleibt der Ermessensfehler?
Für schwere Eingriffe in die Natur, Umgestaltung einer gefälligen Ortsansicht, Beeinträchtigung von althergebrachten Wohngebieten uvm. bedarf es sicherlich triftiger Gründe. Außer man ist gewillt, dass große Ganze nachhaltig durcheinander zu wirbeln und auf den Kopf zu stellen.
- Wo werden überhaupt noch Grenzen für zukünftige Ansiedlungswünsche gezogen?
- Welche Kröten und Unken ist man bereit zu schlucken?
In Ochsenhausen gehört dazu die „Unzumutbarkeit“ nach Aussage der Inhaber wegen der schwer zu erreichenden Zertifizierungen für pharmazeutische Fertigung (GMP -Good Manufacturing Practice).
Was wiegt höher, ein einzelnes Argument – die Unzumutbarkeit – oder die Zumutung, dass Wohnraum abgewertet wird, Bewohner vergrault werden, Kleingartenbesitzer trotz sehr langer Wartezeit keine Pflanzflächen mehr haben, wasserpuffernde Anmoorflächen mit ihrer speziellen Flora und Fauna geschädigt werden?